Beauftragung von Jugendbetreuer/-innen

Im ersten Jugendgottesdienst des Jahres 2007 im Bezirk Göttingen beauftragte Bezirksältester Reinhold Merker einen Diakon und zwei Glaubensschwestern als Jugendbetreuer. Sie sollen zukünftig die Jugendleiter bei der Seelsorge unterstützen.

Die seelsorgerische Betreuung der Jugendlichen hat in der Neuapostolischen Kirche einen hohen Stellenwert. Das Anfang 2005 eingeführte neue Jugendkonzept beinhaltet u.a., dass auch Schwestern in die Jugendpflege einbezogen werden können.

Im Jugendgottesdienst am Sonntag, 14. Januar 2007 in der Kirche Nörten-Hardenberg im Bezirk Göttingen beauftragte Bezirksältester Reinhold Merker zwei Glaubensschwestern und einen Diakon als Jugendbetreuer. Dies geschah im Anschluss an das Heilige Abendmahl. Zunächst hielt der Bezirksälteste eine Ansprache, dann erfolgte die Beauftragung und danach betete er für das Gelingen der Aufgabe und um den göttlichen Segen für die künftige Arbeit.

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Es ist es der Wunsch des zuständigen Apostels Edmund Stegmaier, künftig Beauftragungen für die Gemeinde (Lehrkräfte, Dirigenten usw.) in gleicher Weise durchzuführen. Ein Gebet mit der Bitte um den Segen unterstreicht dabei den besonderen Stellenwert der jeweiligen Aufgabe.

Die Beauftragung von Jugendbetreuerinnen wurde vor einigen Monaten auch in anderen Kirchenbezirken Niedersachsens (z.B. Hannover-Mitte) durchgeführt.

Hintergrund:

Die Beauftragung von Schwestern als Jugendbetreuerinnen ist ein Beschluss der Bezirksapostelversammlung. Hiermit wird eine neue Möglichkeit der Seelsorge umgesetzt, die Bezirksapostel Wilfried Klingler Mitte November 2006 in einem Rundschreiben mit der Überschrift "Beauftragung von Schwestern als Jugendbetreuerinnen und von Brüdern ohne Amt als Jugendbetreuer" so formulierte:

Zitat: ... wir wollen die Vielfalt der in unseren Gemeinden vorhandenen Gaben für die kirchliche Arbeit nutzen. Dies gilt auch für die Jugendpflege. Insbesondere Jugendliche bedürfen einer intensiven glaubensstärkenden und seelsorgerischen Begleitung. Lasst uns von der Möglichkeit Gebrauch machen, auch Schwestern und Brüder ohne Amt als Jugendbetreuer/-innen zu beauftragen.

In der "Anleitung zur Jugendpflege" heißt es: "Die Verantwortung für die Seelsorge bleibt auch in der Jugendpflege den Amtsträgern vorbehalten. Mit allen übrigen Aufgaben können im Bedarfsfall Glaubensschwestern und Glaubensbrüder ohne Amt beauftragt werden."

Was bedeutet in diesem Zusammenhang "Seelsorge"? Seelsorge im allgemeinen christlichen Sinn kann jeder gläubige Christ durchführen, indem er sich des Nächsten in verständnisvoller Liebe annimmt und - das ist wichtig! - dabei bemüht ist, den Glauben des Umsorgten, d. h. dessen Vertrauen in Gott und dessen Nachfolge Christi zu stärken. Die Verantwortung dafür, dass die Jugendlichen seelsorgerisch betreut werden, muss jedoch beim Jugendleiter bleiben.

Wir dürfen das Vertrauen in gläubige Schwestern und Brüder setzen, dass sie sich der Jugendlichen im Sinne Christi annehmen können. Bei manchen Fragen dürfte jugendlichen Schwestern der Zugang zu Jugendbetreuerinnen sogar leichter fallen als zu männlichen Betreuern.

Die Beauftragung von Jugendbetreuern bzw. -betreuerinnen geschieht durch den Bezirksvorsteher oder durch den Bezirksjugendleiter, möglichst in Anwesenheit des entsprechenden Jugendkreises.

Den Beauftragten soll das Leitbild "Dienen und Führen" erläutert werden. Sie sind über die Schweigepflicht zu belehren und auf glaubensstärkende Seelsorge hinzuweisen. Des Weiteren sollen sie ein Empfinden dafür haben, wann bei der Seelsorge eines Jugendlichen priesterliche Hilfe nötig wird. Zitat-Ende

akli